Überprüfung der Beziehung zwischen Klient/in und Therapeutin
Klärung der beidseitigen Erwartung an die Therapie
Klärung des aktuellen Problems und der Zielvorstellungen
Erarbeitung eines individuellen Behandlungsplans
3. Konsiliarbericht
Abklärung durch einen Arzt, ob medizinische Gründe
gegen eine Psychotherapie sprechen.
4. Antragstellung beim Kostenträger*
Entscheidungsgrundlage für die Kostenübernahme der Therapiesitzungen
gegenüber dem Kostenträger werden Zweck, Ziel und Behandlungsmethode dargelegt
*entfällt bei Selbstzahlern
5. Behandlungsbeginn
nach Klärung der Kostenübernahme
bei Wunsch nach vorgezogenem Behandlungsbeginn tragen
Sie die entstandenen Kosten selbst, für den Fall, dass diese nicht
von Ihrem Versicherungsträger übernommen werden
6. Therapie
in der Regel 1x wöchentlich für 50 Minuten
Verständnis für das eigene Handeln, Denken und Fühlen entwickeln
Auseinandersetzungen mit eigenen Themen in persönlichen Gesprächen
Erlernen und Erproben von Bewältigungsstrategien in praktischen Übungen
7. Behandlungsende
wenn Behandlungsziele (vorzeitig) erreicht sind
wenn das genehmigte Stundenkontingent ausgeschöpft ist
wenn der Behandlungsprozess sich nicht
als erfolgsversprechend erweist