Psychotherapie
mit Klarheit und Verständnis.
Mein Anspruch ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen – strukturiert, wirksam und individuell. Dabei begleite ich Sie engagiert und emphatisch durch Ihren persönlichen Prozess.
So läuft eine Therapie ab
Was kostet eine
Behandlung?
Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung können auf unterschiedliche Weiße gedeckt werden. Die Übersicht vermittelt Klarheit.
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Bei einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Die Behandlungslänge und Häufigkeit der Sitzungen hängt davon ab wie sehr die Erkrankungen ihren Alltag belastet und wie erfolgversprechend eine Therapie eingeschätzt wird.
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Für Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die im Haus- und Facharztprogramm eingeschrieben sind, gibt es die Möglichkeit zeitnah und mit geringem organisatorischen Aufwand in eine Therapie zu starten. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Teilnahme am AOK-Hausarztprogramm, eine Überweisung durch den Hausarzt und eine gesicherte psychische Diagnose. Die Einschreibung in das Facharztprogramm kann hier in der Praxis stattfinden.
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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (2,3 -3,5-facher Satz). Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten (Teil-)Kosten für die Psychotherapie. In welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Behandlungskosten für ambulante Verhaltenstherapie übernommen werden, ist jedoch von Ihrem Versicherungstarif abhängig. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse.
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Ambulante Psychotherapie ist für Beamte grundsätzlich beihilfeberechtigt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (2,3 -3,5-facher Satz). Voraussetzung für die (Teil-)Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung ist die vorherige Anerkennung durch die Beihilfestelle. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Beihilfestelle.
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Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von der Bundeswehr übernommen. Mit einer Überweisung durch den Truppenarzt und der Vorlage des Sanitätsvordrucks Kostenübernahme (San/Bw/0218), kann zunächst die Probatorik durchgeführt werden. Voraussetzung für die Behandlung ist eine Genehmigung durch den Truppenarzt.
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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (2,3 -3,5-facher Satz).
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Als von der Landespsychotherapeutenkammer als Supervisorin und Selbsterfahrungsleiterin anerkannte Therapeutin darf ich Ihnen diese Leistungen anbieten und erbringen. Schreiben Sie mich bei Bedarf gerne an.
Aktuell keine freien
Therapieplätze
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und den Mut, sich Unterstützung zu suchen.
Derzeit sind alle Behandlungsplätze belegt, und ich kann aktuell keine neuen Patient*innen aufnehmen oder eine Warteliste führen. Um die laufenden Therapien bestmöglich zu begleiten, ist eine individuelle Rückmeldung momentan leider nicht möglich. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit einer Geburt melden Sie sich bitte erneut, da hier eine zeitnahe Abklärung wichtig ist.
Ich empfehle Ihnen, sich parallel auch an andere Therapeut*innen zu wenden: https://www.arztsuche-bw.de/
In akuten Krisen wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst (116 117) oder den Notruf (112).

